Sie müssen mit dem nationalen Center für ausländische Unternehmen Kontakt aufnehmen, das Ihr Unternehmen anmelden wird.
Das INSEE (Nationales Institut für Statistik und Wirtschaftsstudien) wird die Eintragung Ihres Unternehmens veranlassen und Ihnen rasch Ihre Siret-Nummer mitteilen, die der Eintragungsnummer Ihres Unternehmens entspricht.
Nach deren Erhalt können Sie ihren Beitritt in
www.tfe.urssaf.fr
eingeben.
Das nationale Center für ausländische Unternehmen für:
- allgemeine Informationen
- die Verwaltung Ihres Accounts (Hilfe beim Ausfüllen der Dokumente, Verwaltung der Beitrittsanträge, der Abschnitte „Identifizierung des Arbeitnehmers“ und der Sozialangaben, Beitragsberechnung, Übermittlung der Lohnstreifen, der Beitragsabrechnungen und der Jahreserklärungen),
- Bezahlung der Sozialbeiträge und –abgaben.
Ja, Sie müssen unbedingt parallel zu Ihrem Beitrittsantrag zum TFE die verschiedenen, für Sie zuständigen Sozialträger kontaktieren (je nach dem für Ihr Unternehmen in Frankreich geltenden nationalen Tarifvertrag), um eine Anmeldung auszufüllen (ohne Anmeldekosten oder höhere Beiträge): arbeitsmedizinischer Dienst, Pôle Emploi Services für die Arbeitslosenversicherung, Humanis International für die Zusatzrente und gegebenenfalls einen Träger für die ergänzende Rente und die Vorsorge, die Urlaubskasse für Bauwesen in der Pariser Region CCPBRP für den Sektor Bauwesen und öffentliche Bauarbeiten oder die berufsübergreifende Urlaubskasse v.a. für den Sektor Transport.
Diese Maßnahme ist für die korrekte Verwaltung Ihrer Unterlagen und zur Gewährleistung der Leistungsansprüche Ihrer Arbeitnehmer unerlässlich.
Wenn Sie Ihre Siret-Nummer kennen, werden automatisch Informationen zu Ihren Daten (Firmenname, Anschrift, Telefon....) angezeigt.
Dann müssen Sie je nach Ihrem nationalen Tarifvertrag die Sozialträger, denen Sie für Ihre Arbeitnehmer angeschlossen sind, und die in Ihrem Unternehmen geltenden Sätze angeben.
Schließlich müssen Sie die erbetenen Zusatzinformationen erteilen.
Um Ihnen bei dem Ausfüllen dieses Beitritts zu helfen, sind bestimmte Bereiche vor-ausgefüllt und Ihnen steht eine Online-Hilfe zur Verfügung.
Für jede weitere Information kontaktieren Sie bitte das nationale Center für ausländische Unternehmen unter .................
Ja. Zunächst werden, bevor Ihr Beitrag bestätigt wird, mehrere Prüfungen bezüglich Ihrer E-Mail-Adresse unter Zuhilfenahme der üblichen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt.
Sie wählen weiterhin Ihr Passwort, das Ihnen den Zugriff auf die Seite der Anmeldung Ihrer Arbeitnehmer erlaubt.
Zur Information: Bei einer Änderung Ihrer E-Mail-Adresse oder Ihres Passworts werden dieselben Kontrollen durchgeführt.
Ja, wenn Sie keine Niederlassung in Frankreich haben, können Sie den TFE zur Verwaltung aller in Frankreich beschäftigten Arbeitnehmer unabhängig von ihrem Arbeitsvertrag nutzen, unter der Bedingung daß sie weniger als 20 sind.
Ja, Sie haben die Möglichkeit, dem TFE auf der Website www.tfe.urssaf.fr zur Verwaltung Ihrer derzeitigen Arbeitnehmer und gegebenenfalls neuer Arbeitnehmer beizutreten, unter der Bedingung daß sie weniger als 20 sind. Wenn Sie sich aber zur Nutzung des TFE entscheiden, müssen Sie durch dieses Instrument alle Ihre Arbeitnehmer anmelden, die in Frankreich gemeldet sind.
Wenn Sie alles über die Arbeitsweise des TFE erfahren möchten, können Sie die Rubrik „Vorstellung“ besuchen.
Für jede weitere Information kontaktieren Sie bitte das nationale Center für ausländische Unternehmen unter 00 33 (0) 810 09 26 33.
Er dient der einmaligen Einstellungserklärung (DPAE), einer obligatorischen Formalität, die vor jeder Einstellung und dem Arbeitsvertrag zu erfüllen ist.
Nach der Bestätigung des Abschnitts „Identifizierung des Arbeitnehmers“ müssen Sie die Eintragungsbescheinigung des Arbeitsvertrags ausdrucken und unterzeichnen und sie dann von Ihrem Arbeitnehmer unterzeichnen lassen.
Im Fall von Sonderklauseln im Arbeitsvertrag (Teilzeitbeschäftigung, Wettbewerbsausschlussklausel oder Vertraulichkeitsvereinbarung...) müssen Sie einen Anhang erstellen. Sie müssen diesen Anhang unterzeichnen und durch Ihren Arbeitnehmer unterzeichnen lassen.
Sie beide müssen eine Ausfertigung jedes Dokuments aufbewahren.
Nach der Bestätigung Ihrer Eingabe wird die einmalige Einstellungserklärung (DPAE) per Datenübertragung weiter geleitet, und Sie können die Eintragungsbescheinigung ausdrucken, sie unterzeichnen und durch Ihren Arbeitnehmer unterzeichnen lassen, vergessen Sie nicht, ihm eine Ausfertigung auszuhändigen.
Im Fall eines befristeten Arbeitsvertrags – CDD, werden alle administrativen Daten Ihres Arbeitnehmers erfasst (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort, Sozialversicherungsnummer…). Wenn Sie einen neuen Vertrag mit ihm abschließen müssen, sind Sie nicht verpflichtet, alle diese Daten erneut einzugeben.
Ja die Krankenkassenummer ist obligatorisch sobald Sie ein Arbeitnehmer anmelden.
Wenn diese Nummer nicht eingetragen ist, können Sie den Entgeltnachweis nicht bestätigen, und zwar unter folgenden Bedingungen :
- sobald Sie ein sozialelement für ein französischer Arbeitnehmer eintragen,
- spätestens bei dem dritten Sozialelement für ein ausländischen Arbeitnehmer.
Diese Data ist notwendig besonders in Bezug auf Ihrem Arbeitnehmer Rentenansprüche und Zusatzrenteansprüche.
Zur information, ein französischen Arbeitnehmer erhält seine Krankenkassenummer von der Krankenkasse (CPAM) ab 16 Jahre.
Ein französicher Arbeitnehmer, der im Ausland geboren ist, oder ein ausländischer Arbeitnehmer muß diese Nummer an der Krankenkasse (CPAM) deren er abhängig ist verlangen.
Sie geben die erforderlichen Elemente zur Beitragsberechnung ein (Lohnelemente, Anzahl der geleisteten Stunden, Beschäftigungszeitraum…). Der angegebene Beschäftigungszeitraum darf einen Kalendermonat nicht überschreiten.
Wenn die folgenden Erklärungen identisch sind, werden die meisten Daten bereits vorausgefüllt. Sie müssen lediglich das Feld „Erstellung eines identischen Sozialabschnitts“ anklicken. Dennoch sollte die Beschäftigungszeit und das Lohnzahlungsdatum geringfügig abgeändert werden.
Ja, bevor Sie den Sozialabschnitt eintragen, haben Sie die Möglichkeit, „Beitragsberechnung“ anzuklicken.
Dadurch können Sie in den meisten Fällen das Ihrem Arbeitnehmer zu zahlende Nettogehalt sowie die Höhe der zu zahlenden Beiträge und Abgaben erfahren.
Wenn Sie diese Erklärung erfassen, können Sie am darauffolgenden Tag den Lohnstreifen ausdrucken.
Das nationale Center für ausländische Unternehmen berechnet die obligatorischen Sozialbeiträge und –abgaben und übermittelt Ihnen dann die Beitragsabrechnung. Diese Abrechnung enthält die Informationen in jedem Sozialabschnitt und teilt Ihnen die Höhe der Beiträge sowie die Zahlungsfrist mit.
Es handelt sich ganz gewiss um die Jahreserklärung der Sozialdaten (DADS). Diese – tatsächlich obligatorische – Formalität wird vom nationalen Center für ausländische Unternehmen für alle vom TFE verwalteten Arbeitnehmer übernommen.
Diese Erklärung dient zur Übermittlung von Informationen an verschiedene Träger (Träger des obligatorischen Sozialschutzes, Steuerbehörde...).
Parallel zu Ihrem Beitritt müssen Sie ein Anmeldeformular bei den Trägern des obligatorischen Sozialschutzes (vgl. Frage 3) ausfüllen.
Durch die Anmeldung Ihrer Arbeitnehmer im TFE brauchen Sie die Beiträge und Abgaben an die folgenden Träger nur in einer einzigen Zahlung zu leisten:
- Urssaf
(Sozialversicherungsbeiträge, Arbeitslosenversicherung)
,
- Humanis International für die Zusatzrente,
und gegebenenfalls
- einen Träger für die ergänzende Rente,
- einen Vorsorgeträger,
- die Urlaubskasse im Bauwesen der Pariser Region CCPBRP für den Sektor Bauwesen und öffentliche Bauarbeiten oder die berufsübergreifende Urlaubskasse v.a. für den Sektor Transport.
Sie müssen allerdings direkt bei jedem betroffenen Träger die Beiträge zahlen, die für die Finanzierung der Berufsausbildung, den medizinischen Arbeitsdienst sowie den fakultativen oder individuellen Sozialschutz und die Berufsbildungsabgabe bestimmt sind.
Das nationale Center für ausländische Unternehmen übermittelt Ihnen monatlich eine Beitragsabrechnung für die Zahlung aller obligatorischen Sozialbeiträge: Urssaf, Arbeitslosenversicherung, Zusatzrente, Vorsorge und gegebenenfalls Urlaubskasse (BTP) oder berufsübergreifende Urlaubskasse (Transport)...
Die obligatorischen Sozialbeiträge und –abgaben werden von der Urssaf Alsace eingezogen.
Nicht im Rahmen des TFE eingezogene Beiträge sind insbesondere:
Diese Beiträge müssen Sie direkt an die betreffenden Träger entrichten.
Ihnen werden zwei Zahlungsmodalitäten angeboten:
Wir bitten Sie, ein Bankkonto in Frankreich zu eröffnen, um den Bankeinzug zu nutzen, und zwar aus den folgenden Gründen:
Sobald die vorausgefüllte Einzugsermächtigung unterschrieben und dem TFE zugesandt wurde, müssen Sie keinerlei Formalitäten mehr erfüllen.
Das Nationale Center für ausländische Firmen führt ab 2013 schrittweise das einheitliche europäische SEPA-Verfahren mit den internationalen Kontobezeichnungen BIC / IBAN ein.
Ziel des Projektes SEPA (Single European Payments Area) ist es, den Euro-Zahlungsverkehr in Europa zu harmonisieren. Es betrifft die wichtigsten Zahlungsweisen in Europa: Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften.
Sie haben sich für das Lastschriftverfahren entschieden
Der von Ihnen unterzeichnete Abbuchungsauftrag wird automatisch ordnungsgemäß auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren übertragen. Die Verwaltung der Lastschriftmandate ist dann Aufgabe des Nationalen Centers für ausländische Firmen und nicht mehr der Banken.
Auf Ihren Beitragsabrechnungen steht die SEPA-Gläubiger-Identifikationsnummer, welche sich auf die Elsässer Urssaf bezieht, sowie Ihre Mandatsreferenznummer.
Im Rahmen der vereinfachten Arbeitnehmeranmeldung TFE kann der Zeitraum zwischen dem Versand der Beitragsabrechnungen und dem Geldeinzug weniger als 14 Tage betragen.
Um Ihr Lastschriftmandat zu ändern oder zu widerrufen, wenden Sie sich an das Nationale Center für ausländische Firmen. Für Beschwerden bezüglich Abbuchungen, wenden Sie sich an die Bank.
Sie haben sich für das Verfahren der Auslandsüberweisung entschieden
Wenn Sie Ihre Sozialabgaben und -beiträge schon jetzt durch Überweisung begleichen, brauchen Sie im Rahmen der Einführung von SEPA um nichts weiter zu kümmern.
Wenn Sie dahingegen die Zahlungen Ihrer Sozialabgaben und -beiträge zum ersten Mal durch Überweisung erledigen möchten, müssen Sie sich an das Nationale Center für ausländische Firmen wenden. Dieses wird Ihnen seine Bankverbindung im neuen Format zusenden.
Beitragszahler, die zum ersten Mal eine Rückerstattung erhalten, werden von der Urssaf angeschrieben, um die Bankverbindung zur Überweisung des zu erstattenden Betrags in Erfahrung zu bringen.
Auf der Beitragsabrechnung haben Sie ein Feld „Beiträge an dritte Träger“ und in der zusammenfassenden Aufstellung haben Sie die Einzelheiten der pro Träger zu leistenden Beiträge.
Ja, Sie müssen dieselben Beiträge mit denselben Vorteilen entrichten.
Sie müssen möglichst rasch das nationale Center für ausländische Unternehmen kontaktieren, um eine angemessene Lösung zu finden.
Wenn Sie Ihr Passwort verloren haben, klicken Sie "Arbeitgeberbereich", erfassen Sie Ihren Siretnummer in "Identifizierung" und klicken Sie den Satz "Ich habe mein Passwort verloren".
Das nationale Center für ausländische Unternehmen sendet Ihnen eine gesicherte Mail, die es Ihnen gestattet, auf eine Änderungsseite zuzugreifen. Dieser Link ist 48 Stunden lang gültig.
Sie können dann ein neues Passwort eingeben und danach Ihre Arbeitnehmer anmelden und den Verlauf Ihrer Unterlagen unter www.tfe.urssaf.fr einsehen.
In der Rubrik „Bereich für Arbeitgeber“ können Sie ausgehend von den folgenden Bereichen drucken:
- Bereich „Beitritt“: die Empfangsbestätigung für den Beitritt.
- Bereich „Vertrag“: die Eintragungsbestätigung des Abschnitts „Identifizierung des Arbeitnehmers“,
- Bereich „Ausgaben“: die Lohnstreifen, die Beitragsabrechnungen, die monatlichen und jährlichen zusammenfassenden Aufstellungen und die Steuerbescheinigungen.
Mit Ausnahme der Lohnstreifen, die ausschließlich auf Französisch erhältlich sind, werden alle anderen Dokumente (Empfangsbestätigung des Beitritts, Beitragsabrechnungen, monatliche und jährliche zusammenfassende Aufstellungen sowie Steuerbescheinigungen) in der von Ihnen gewählten Sprache übermittelt (Französisch, Englisch oder Deutsch).
Sie können jederzeit auf der Informationsseite oder in dem Abschnitt der Angaben die Sprache ändern, indem Sie eine der Flaggen oben rechts auf dem Bildschirm anklicken.
Die Bitte um Änderung der Sprache hat ebenfalls die Änderung der Sprache für die Dokumente zur Folge (Empfangsbestätigung des Beitritts, Beitragsabrechnungen, monatliche und jährliche zusammenfassende Aufstellungen sowie Steuerbescheinigungen), ausgenommen hiervon sind die Lohnstreifen, die stets in Französisch abgefasst sind.
Für jede weitere Frage können Sie das nationale Center für ausländische Unternehmen kontaktieren.