Der Dienstleistungsscheck für Ausländische Unternehmen Schritt für Schritt

Wenn Ihr Unternehmen den Dienstleistungsscheck für Ausländische Unternehmen (TFE) nutzen darf, können Sie beitreten und Ihre Erklärungen über das Internet abgeben.
Beitritt

Nach Erhalt der Empfangsbestätigung des Beitritts können Sie Ihre Arbeitnehmer mit Hilfe Ihrer Siret-Nr. und des von Ihnen gewählten Passworts anmelden.

Um die Leistungsansprüche Ihrer Arbeitnehmer zu gewährleisten, müssen Sie unbedingt parallel zu Ihrem Beitrittsantrag zum TFE die verschiedenen, für Sie zuständigen Sozialträger kontaktieren (je nach dem für Ihr Unternehmen in Frankreich geltenden nationalen Tarifvertrag), um eine Anmeldung auszufüllen (ohne Anmeldekosten oder höhere Beiträge). Dieses Vorgehen ist für die korrekte Verwaltung Ihrer Unterlagen unerlässlich.

Abschnitt „Identifizierung des Arbeitnehmers“
In diesem Abschnitt können Sie ein einziges Mal die Einstellungsformalitäten erfüllen: er dient als Arbeitsvertrag und einzige Einstellungserklärung.

 

Er muss vor der Einstellung in www.tfe.urssaf.fr eingegeben werden. Im Fall sukzessiver Einstellungen desselben Arbeitnehmers muss ein neuer Abschnitt für jeden Vertrag erstellt werden.


Wenn Sie den TFE für einen bereits im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer nutzen, müssen Sie diesen Abschnitt ebenfalls ausfüllen.

Sozialabschnitt

In diesem Abschnitt können Sie die erforderlichen Elemente zur Beitragsberechnung (Lohnelemente, Stundenzahl, Beschäftigungszeit...) angeben. Er muss eingegeben werden bei www.tfe.urssaf.fr .

Das nationale Centerfür ausländische Unternehmen :

  • berechnet an Ihrer Stelle die zu zahlenden Beiträge,
  • stellt zur Verfügung die Gehaltabrechnung in Ihrem Raum "Arbeitgeber",
  • übermittelt einmal monatlich eine Beitragsabrechnung und eine zusammenfassende monatliche Aufstellung.
Lohnstreifen

Die in www.tfe.urssaf.fr zur Beitragsberechnung eingegebenen Elemente erlauben es Ihnen, ab dem folgenden Tag den Lohnstreifen auszudrucken. Eine Ausfertigung ist dem Arbeitnehmer auszuhändigen.

Beitragszahlung

Die Sozialbeiträge und –abgaben, die der Finanzierung der kollektiven Pflichtsysteme dienen (Sozialversicherung, Arbeitslosenversicherung, Zusatzrente und gegebenenfalls ergänzende Rente, Vorsorge, Gesundheitsversorgung oder Urlaubskasse) werden von der Urssaf Alsace eingezogen.

Jeden Monat sendet Ihnen das nationale Center für ausländische Unternehmen eine Abrechnung mit Angabe der zu zahlenden Beiträge und Abgaben zu.


Diese Abrechnung wird am 1. Tag des Monats nach dem Monat der Eingabe des Sozialabschnitts auf der Website online gestellt.


Ihnen werden zwei Zahlungsmodalitäten angeboten:

  • die einfachste ist der Bankeinzug für Unternehmen, die ein Bankkonto in Frankreich haben. Dieser Einzug erfolgt von Ihrem Konto am 15. des Monats nach der Zusendung der Beitragsabrechnung;
  • durch Auslandsüberweisung ausgestellt auf die Urssaf Alsace, die Anfang des Monats nach Erhalt der Beitragsabrechnung zu tätigen ist.


Sie müssen bei jedem betreffenden Träger die Beiträge zur Finanzierung der Berufsausbildung, zum medizinischen Arbeitsdienst sowie zu den fakultativen oder individuellen sozialen Schutzsystemen, die Berufsbildungsabgabe und gegebenenfalls die Beteiligung am Entwicklungsfonds zur beruflichen Eingliederung Behinderter direkt entrichten.

Bezüglich der Beiträge an die fakultativen Renten- oder Vorsorgeträger wird Ihnen der Gesamtbetrag auf der Beitragsabrechnung angegeben und die Einzelheiten sind in der monatlichen zusammenfassenden Aufstellung genannt, die Ihnen gleichzeitig mit der Beitragsabrechnung zugesandt wird.

Jährliche Erklärungen

Das nationale Center für ausländische Unternehmen erstellt:

  • für Sie eine jährliche zusammenfassende Aufstellung unter Angabe der Lohnelemente sowie die Einzelheiten der im Vorjahr zu zahlenden Beiträge sortiert nach ihrer Art, um die Übernahme in Ihre Bücher zum Jahresende zu erleichtern,
  • für Ihren Arbeitnehmer eine Steuerbescheinigung. Anhand dieses Dokuments wird Ihr Arbeitnehmer über den Gesamtbetrag des erhaltenen Lohns im Vorjahr im Rahmen des TFE informiert.
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